Externer
Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte sind im betrieblichen Brandschutzmanagement nicht mehr wegzudenken. Zum einen werden sie inzwischen immer häufiger durch die Baubehörden auf Grundlage der Baugesetze gefordert, zum anderen erwarten inzwischen viele Sachversicherer oder Zertifizierer, dass ein Betrieb diese Funktion besetzt.

Externer Brandschutzbeauftragter

Für Betriebe die keinen geeigneten Mitarbeiter mit freien Ressourcen haben übernehme ich die Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter. Der Betrieb hat den Vorteil, dass er sofort einen erfahren Brandschutzbeauftragten zur Verfügung hat.

Es ist aber auch möglich, dass ich nur einzelne Tätigkeiten wie z.B. die jährliche Unterweisung oder das Durchführen einer Räumungsübung übernehme. Häufig begleite ich junge Branschutzbeauftragte in den ersten Jahren bis sie über die entsprechende Erfahrung verfügen.

Ebenso ist es möglich Betriebe bei der Erstellung von Konzepten zum Brandschutz oder zur Räumung zu unterstützen oder zu beraten.

Für schwierige Fragestellungen im Bestand verfüge ich über modernste Technik wie Endoskop um zb in abgehängte Decken zu schauen oder Thermografie um Kabeltrassen oder Elektroinstallationen zu bewerten.

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Der Begriff Brandschutzbeauftragter ist bisher nicht rechtlich geschützt. Allerdings haben sich mehrere größere Verbände auf eine qualifizierte Ausbildung und Aufgabenbeschreibung geeinigt. Dazu zählen VDS, DGUV und VfdB. Die meisten Aufsichtsbehörden und Versicherer fordern aus diesem Grund auch die Ausbildung nach den entsprechenden Richtlinien z.B. DGUV 205-003.

Ich bilde Brandschutzbeauftragte nach der DGUV Richtlinie aus. Die Ausbildung entspricht modernsten Gesichtspunkten der Methodik und Didaktik. Für spezielle Themen wie z.B. anlagentechnischer Brandschutz kann ich auf berufserfahrene Praktiker als Trainer zurückgreifen. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.